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November 6, 2010

Lamebook vs. Facebook: Markenrechtsstreit mit negativer Feststellungsklage

Lamebook

Die Website Lamebook hat eine negative Feststellungsklage gegen Facebook initiiert. Letztere hatten Lamebook mehrfach abgemahnt, da sich die Seite massiv an Facebook orientiert. Lamebook versteht sich indes jedoch als “Parodie”. Ein wirrer Markenrechtsstreit ist vorprogrammiert.

 

Facebook ist dafür bekannt, gegen Websites mit ähnlichen Namen vorzugehen. Darunter beispielsweise Teachbook oder Placebook. Die Argumentation ist klar: Die Marke Facebook würde durch derartige Ableger verwässert. Darüber hinaus würden sich diese an der Marke bereichern. Dass es etwas grotesk ist, einzelne vermeintlich “normale” Begriffe wie “Book” zu sichern, interessiert dabei niemanden.

Nun bahnt sich ein neuer Rechtsstreit an, der seinen Anfang im April 2009 nimmt. Zu diesem Zeitpunkt starten Jonathan Standefer und Matthew Genitempo die Website “Lamebook”. Sie ermöglicht es, die lustigsten Status-Updates, Bilder und vieles mehr aus dem Sozialen Netzwerk Facebook dort zu veröffentlichen. Die Seite ist bis zu einem gewissen Grad kommerziell ausgerichtet. So werden beispielsweise Werbebanner geschaltet.

Um ausreichend Nutzer anzulocken, verwendet Lamebook ein Logo und Farbschema, das dem von Facebook ähnelt. Von der ähnlichen Namensgebung einmal ganz abgesehen. Facebook bemerkte den “Konkurrenten” relativ spät. Erst im März 2010 nahm man erstmals Kontakt mit Lamebook auf. In Form einer Abmahnung. Man sollte Name und Logo der Website sowie das Farbschema ändern. Seitens Lamebook folgte keine Reaktion. Facebook indes mahnte mehrere Male halbherzig ab. Als dies alles nichts brachte, drohte man mit einem Prozess.

Lamebook sah sich nun genötigt, doch zu reagieren. Die Art und Weise der Reaktion überrascht jedoch. Wider erwarten ist Lamebook nicht eingeknickt, sondern zum Angriff übergegangen. Vor einem Gericht im US-Bundesstaat Texas hat man eine negative Feststellungsklage eingereicht. Die Argumentation von Lamebook ist so klar wie juristisch bodenständig: Die Website würde eine klare Parodie zu Facebook darstellen. Diese sind laut dem ersten Verfassungszusatz der USA besonders geschützt. Eine Markenrechtsverletzung ist somit ausgeschlossen. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen haben.

 

Quelle: Gulli.com

November 1, 2010

Neues Dashboard Update für die Xbox360!

Heute ist es soweit, das neue Dashboard Update für die Xbox360 ist released worden, das Update wird automatisch geladen, ich habe es natürlich sofort installiert und analysiert.
Grund für das große Update ist das in einigen Tagen erscheinende KINECT, welches eine Steuerung mit dem ganzen Körper, 3-Dimensional ermöglicht.

Was sofort auffällt das neue Startvideo und die neue Helle und Simpel designte Theme. Neue Sounds sind auf spendiert worden.
Grund für die große Stiländerung ist das man die Box moderner, massentauglicher, offener und freundlicher machen will. Das ganze erinnert eher an die Wii als an die Box.
Im Xbox-Forum sieht man das mit geteilter Meinung, was aber bei so einer großen Änderung nach meinen Ansichten völlig normal ist.

Es wird sich noch rausstellen ob es die Leute akzeptieren oder nicht, eines ist Fakt, so wie man Microsoft kennt wird an dem was jetzt raus ist nicht viel verändert werden.

Hier ein Video vom neuen Dashboard:

Einige Links die zum Thema passen:

Kinect: http://www.xbox.com/de-de/kinect
Diskussionsforum zum neuen Dashboard: http://forums.xbox.com/

Oktober 30, 2010

WBFS und Wiibackupmanagment unter Ubuntu 10.10

Tipps & Tricks: Nr.1

WBFS und Wii – Backupmanagment unter Ubuntu 10.10

Für die Leute die ihre Wii-Backups unter Ubuntu 10.10 (bzw. auch anderen Linux-Distrubtionen) verwalten wollen gibt es jetzt eine einfach, hoffentlich auch anfängerfreundliche Anleitung von mir.

Was ihr benötigt:

  • Eine Wii mit Software-Flash
  • Eine externe Festplatte mit FAT32 formatierung
  • Ubuntu 10.10 (oder eine andere Linux-Distrubtion)
  • Wii-Backups (von legal erworbenen Spielen!)

Wenn ihr diese Vorraussetzungen erfüllt gehen wir ans Werk.

Schritt 1:

Öffnet euer Terminal, logged euch als Sudo ein und gebt folgenden Befehl ein:

grep “deb http://ppa.launchpad.net/wii.sceners.linux/wiithon-1.1/ubuntu karmic main” /etc/apt/

sources.list || echo deb http://ppa.launchpad.net/wii.sceners.linux/wiithon-1.1/ubuntu karmic main | sudo tee -a /etc/apt/sources.list && sudo apt-key adv –keyserver keyserver.ubuntu.com –recv-keys 1F882273 && sudo apt-get update && sudo apt-get install wiithon && sudo gpasswd -a $USER disk

Schritt 2:

Steckt eure in FAT32 formatierten Festplatte an den USB-Port.

Schritt 3:

Starten “Wiithon”
Drückt auf “Einstellungen bearbeiten.” danach auf den Reiter “Werkzeuge und Dienstprogramme”  und dann auf den Button “Formatiere als WBFS”, dort wählt ihr dann eure FAT32 – Partition aus und startet das ganze.

Schritt 4:

Jetzt könnt ihr oben links auf das Plus drücken und ein ISO bzw. WBFS – File (also euer Backup) auswählen, danach wird es hinzugefügt und es wird das Cover automatisch gedownloadet.
Nachher müsste es so in der Art aussehen:

Schritt 5:

Steckt die Platte nach Beendigung des Managers aus und steckt sie an den USB0 – Port eurer Wii (der rechte von hinten, falls die Wii steht).

 

 

 

Jetzt könnt ihr die Spiele mit dem Loader eures Vertrauens benützen.
Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen die Comment-Funktion nützen.
Viel Spaß!

Oktober 30, 2010

Kein Wechsel auf Windows 7 wegen Inkompatibilität zum Internet Explorer 6 ?

Wie Michael Silver, ein IT-Analyst beim Marktforschungsunternehmen Gartner Incorporation, in einem Interview mit Computerworld erklärte, seien viele Firmen noch unentschlossen, ob sie von Windows XP auf Windows 7 wechseln sollen. Der vermeintliche Grund: Auf dem neuen System ist der neun Jahre alte Internet Explorer 6 nicht lauffähig.

Trotz des beträchtlichen Alters und dem bevorstehenden Ende des Supports seitens Microsoft fällt es einigen Firmen schwer, vom alten Windows XP auf das neue Windows 7 umzusteigen. Michael Silver, ein IT-Analyst beim Marktforschungsunternehmen Gartner Incorporation, erklärte in einem Interview mit Computerworld den angeblich schwerwiegendsten Grund für die Hemmungen der Firmen.  Das Problem sei schlicht und ergreifend die Tatsache, dass Windows 7 nicht kompatibel mit dem Internet Explorer 6 ist.

Viele Firmen würden nach wie vor in diesem neun Jahre alten Browser, der zeitgleich der Standardbrowser für Windows XP ist, selbst programmierte Browseranwendungen betreiben. Da man bei Microsoft bei der Windows 7 – Entwicklung allerdings keinerlei Rücksicht auf eine Kompatibilität mit dem alten Programm legte, ist der IE 6 nicht auf dem neuen Betriebssystem lauffähig. Somit sind ungefähr 40 Prozent aller firmeneigenen Browser-Anwendungen, auf die laut Gartner immerhin noch eins von fünf Unternehmen angewiesen ist , unbrauchbar. Denn mit dem aktuellen Internet Explorer 8 oder anderen Browsern sind die Tools meist nicht verwendbar.

Für die Großkunden bieten sich nun drei Möglichkeiten:  Man könnte die alten Browser-Anwendungen so anpassen, dass sie auf jedem Standard-Browser lauffähig sind. Das wäre allerdings mit erheblichen Kosten verbunden, die man laut Silver nicht bereit ist zu zahlen. Sparsamer wäre es da, die Programmierung eines IE6-Emulators in Auftrag zu geben. Dieser wäre dann auf Windows 7 lauffähig und würde den Anwendungen die Umgebung, die sie für eine zuverlässige Lauffähigkeit benötigen, bieten. Doch ein solches Vorgehen würde gegen die Lizenzbedingungen von Microsoft verstoßen. Denn Nachbildungen von eigener Software will man dort nicht gestatten. Zwar ging der US-Konzern noch nie gerichtlich gegen derartige Verstöße vor, dennoch wären die Firmen nicht bereit ein solches Risiko einzugehen, meint Silver.

So bleibt den Unternehmen nur noch die dritte und letzte Möglichkeit. Man behält das alte Windows XP. Doch spätestens im April 2014 muss man eine andere Lösung finden. Denn dann plant der amerikanische Entwickler, den Support für sein altes Betriebssystem einzustellen. Sofern man nicht das Risiko eingehen will, ohne aktuelle Sicherheitsupdates ins Netz zu gehen, muss man auf Windows 7 umsteigen.

Der Analyst Silver beurteilte das Problem wie folgt: „Die Unternehmen müssen die IE-Probleme lösen und so schnell wie möglich auf Windows 7 wechseln. [Doch] Microsoft sollte mehr tun, um ihnen dabei zu helfen.“

Quelle: Gulli.com

Oktober 29, 2010

Frankreich: “Musikkarte” soll Jugendliche vom illegalen Herunterladen abhalten

Die französische Regierung möchte Jugendlichen zum Kauf legaler Musik im Internet animieren. Mit der sogenannten “Carte musique” (zu Deutsch Musikkarte) im Gepäck gibt es seit heute Prepaid-Karten für Online-Musikplattformen zu kaufen. Um Jugendlichen die Karten attraktiv zu machen, erhalten alle Franzosen zwischen zwölf und 25 Jahren eine Ermäßigung von 50 Prozent.

Offenbar befindet sich die französische Regierung in einer intensiven Experimentierphase. Nachdem der Senat innerhalb kürzester Zeit das Burka-Verbot verhängte, Roma-Abschiebungen vollzog und letztendlich die umstrittene Rentenreform in die Wege leitete, wurde nun ein neuer Einfall auf die Beine gestellt, der diesmal an französische Jugendliche gerichtet ist. Da Jugendliche sich gerne mal in den dunklen Ecken des Internets verirren würden, um sich illegale Downloads zu verschaffen, hat die Regierung nun eine Initiative eingeleitet, die dieser unerwünschten Angewohnheit der jungen Surfer entgegenwirken soll.

Nachdem das Three-Strikes-Gesetz (auch HADOPI genannt) auf großen Protest stieß, versuchen die Franzosen nun mit einer konstruktiveren Methode gegen Piraterie vorzugehen. So wird das umstrittene Three-Strikes-Gesetz seinem Namen gerecht. Begeht man drei Urheberrechtsverletzungen, kann dies dem betroffenen Surfer die Internetleitung kosten. Zunächst wird der Internetnutzer per Mail auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht, im zweiten Fall wird man per Einschreiben verwarnt. Ist immer noch kein Ende der illegalen Downloads in Sicht, kann dem Surfer per Richterbeschluss eine Sperre des Internetanschluss verhängt werden. Im Vergleich zum Three-Strikes-Gesetz ist die neue Idee als liebenswürdiges Gegenstück zu betrachten.

Seit heute werden sogenannte Musikkarten angeboten. Diese Prepaid-Karten ermöglichen es, Einkäufe in Online-Musikplattformen wie beispielsweise bei iTunes, Fnac oder Orange zu tätigen. Für Jugendliche zwischen zwölf und 25 Jahren seien die für 50 Euro angebotenen Musikkarten besonders interessant, da sie diese mit einer Ermäßigung von 50 Prozent erhalten würden. Der französische Kulturminister Frédéric Mitterrand erhofft sich mit dieser Initiative sowohl die Online-Piraterie einzudämmen als auch der französischen Musikindustrie finanziell unter die Arme greifen zu können.

Geschätzte 50 Millionen Euro soll die neue Maßnahme den Staat kosten. Zunächst läuft die Aktion nur zwei Jahre, bis entschieden wird, ob eine Fortführung der Subvention von Nutzen ist.

Quelle: Gulli.com

Oktober 28, 2010

Wie Microsoft gegen Software-Piraterie vorgehen möchte

Was für Viele auf der Hand liegend ist, scheint Microsoft nun auch begriffen zu haben. Im Rahmen eines Testlaufs ist die große Softwareschmiede zur Einsicht gekommen, dass sich Preissenkungen als besonderes Mittel gegen Netzpiraten erweisen können. Im chinesischen Markt führte man Preisnachlässe durch und beobachtet nun zufrieden, wie die Verkaufszahlen hochklettern.

Es gibt kaum ein anderes Land, das Microsoft in Sachen Software-Piraterie so viele Kopfschmerzen bereitet hat, wie China. Laut einer im Frühling veröffentlichten Studie des Software-Herstellerverbandes Business Software Alliance (BSA) befinde sich China mit dem Gesamtwert illegal genutzter Programme auf den obersten Rängen der Software-Piraterie. Demnach se dort illegale Software im Wert von über 7,58 Milliarden US-Dollar im Umlauf. Software-Hersteller wie Microsoft sind entsetzt, da ihnen Gelder vorenthalten werden, die eigentlich in die firmeneigenen Kassen strömen sollten. Microsoft wollte nicht länger zusehen, fasste sich ein Herz und stellte eine nicht sonderlich kreative, jedoch umso zweckmäßigere Idee auf die Beine, die für die herbeigesehnte Wende sorgen sollte.

Noch vor rund 4 Wochen ging die Nachricht durch die Medien, dass Microsoft drastische Preissenkungen in der Piraterie-Hochburg China durchführen werde. Das Redmonder Unternehmen wolle damit den Versuch unternehmen, potenziellen Piraten den Kauf originaler Ware attraktiv zu machen, hieß es Ende September. Nach einem Monat zieht das Unternehmen Bilanz. Recht zufrieden blicken die chinesischen Microsoft-Mitarbeiter auf die vergangenen Wochen. Offenbar ernten sie nun die Früchte der Initiative, denn nun kam die erfreuliche Meldung, dass die Verkaufszahlen der hauseigenen Produkte hochgeschossen seien.

Microsofts China-Boss Simon Leung hatte am vergangenen Dienstag Grund zur Freude. In einem Interview gegenüber dem Wall Street Journal teilte er an diesem Tag mit, dass sich die niedrige Preise in China positiv auf die Verkaufszahlen ausgewirkt hätten. “Preisnachlässe sind ein sehr gutes Mittel, um der Piraterie entgegenzuwirken, doch auch mit dieser Lösung sei das Problem noch nicht vom Tisch”, so Leung weiter. Konkrete Zahlen nannte der chinesische Microsoft-Chef nicht, doch sei das Wachstum so zufriedenstellend, dass in Zukunft über weitere Preissenkungen gesprochen werde.

Quelle: Gulli.com

Oktober 28, 2010

Bundesverwaltungsgericht: Internetfähige PCs & Handys GEZ-pflichtig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass für internetfähige PCs und Handys Rundfunkgebühren bezahlt werden müssen. Geklagt hatten zwei Rechtsanwälte sowie ein Student. Diese verweigerten die Zahlung mit dem Hinweis, dass ihre Geräte nicht zum Rundfunkempfang genutzt würden.

Rundfunkgebühren von Radios und Fernsehgeräte sind schon seit jeher die Norm. Was die Wenigsten wissen: Auch moderne Empfangsgeräte sind gebührenpflichtig. Darunter fallen beispielsweise PCs oder Handys, die über einen Internetzugang verfügen. Damit waren zwei Juristen sowie ein Student nicht einverstanden. Sie klagten gegen die Gebührenpflicht.

Als Begründung führten diese an, dass sie ihre Geräte nicht zum Rundfunkempfang nutzen würden. Deshalb seien sie auch nicht bereit, entsprechend Rundfunkgebühren zu entrichten.  Durch die Gebührenpflicht fühlten sie sich darüber hinaus in ihren Grundrechten verletzt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun ein Grundsatzurteil gefällt.

In diesem stellt das Gericht klar, dass jeder internetfähige Computer ein Rundfunkempfangsgerät ist. Wie die Einzelperson das Gerät nutzen würde, stehe dabei nicht zur Debatte. Dies entspreche auch den Grundlagen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, auf den die Richter im Urteil verwiesen haben. Entscheidend ist nach Ansicht der Richter demnach, “ob die Geräte zum Empfang bereitgehalten werden”.  Eine tatsächliche Nutzung des Angebots spiele keine Rolle.

Darüber hinaus sei es ebenso irrelevant, ob der PC mit dem Internet verbunden sei. Prinzipiell würde es genügen, wenn er “technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist”, so das Gericht. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes verneinten die Richter ebenfalls. Auch den “freien Zugang zu Informationen”, wie ihn das Grundgesetz vorschreibt, sahen die Richter als nicht verletzt an.

Zwar würde der Rundfunkstaatsvertrag in diese Freiheit eingreifen, da er die Gebührenpflicht mit der Nutzung beziehungsweise dem Besitz eines Computers verknüpft. Der Eingriff sei jedoch gerechtfertigt und verfassungsrechtlich begründet. Von einem unverhältnismäßigen Eingriff könne auch keine Rede sein.

Quelle: Gulli.com

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